Seit 1951 müssen sich alle, am Straßenverkehr teilnehmenden, Fahrzeuge im Zweijahresrhythmus einer Hauptuntersuchung (kurz HU) unterziehen lassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung beinhaltet seit 2010 auch die Abgasuntersuchung (AU).
Wir sind anerkannter Prüfstützpunkt und bieten täglich Termine zur HU/AU an. Neben der HU/AU können Sie auch Fahrzeugveränderungen bei uns eintragen lassen. Sprechen Sie uns einfach an.